Fragenkatalog an Spitzenpolitiker: Veröffentlichung der Antworten
Nationalrat wird voraussichtlich parlamentarische Enquete-Kommission zur Wahlrechtsreform einsetzen – Ergebnisse einer Umfrage der Initiative Mehrheitswahlrecht unter österreichischen Spitzenpolitikern.
Das Thema Wahlrechtsreform bleibt auch nach der Nationalratswahl auf der politischen Tagesordnung. Dies bestätigt auch das Ergebnis einer Umfrage der Initiative Mehrheitswahlrecht unter den Spitzenpolitikern aller wesentlichen wahlwerbenden Gruppen, deren Beantwortungsfrist am 31. August endete.
Vertreter aller gegenwärtigen Parlamentsparteien mit Ausnahme der FPÖ – also von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ – treten dafür ein, dass Fragen einer Wahlrechtsreform Teil der Agenda der neuen Legislaturperiode sein sollen. Mehrheitlich lassen die Spitzenpolitiker eine Präferenz für eine parlamentarische Enquete bzw. Enquetekommission erkennen. SP-Klubobmann Josef Cap betonte, er werde deren Einsetzung „gleich zu Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode“ beantragen.
Antworten langten ein von Werner Faymann, Josef Cap und Gabi Burgstaller für die SPÖ, Wilhelm Molterer, Martin Bartenstein, Johannes Hahn und Josef Pröll für die ÖVP, Alexander van der Bellen und Eva Glawischnig für die Grünen, H.C. Strache und Peter Fichtenbauer für die FPÖ und Jörg Haider und Peter Westenthaler für das BZÖ. Antworten seitens des LIF und der Liste Dinkhauser sind ausständig.
Obwohl sich die große Mehrheit für eine umfassende und seriöse Diskussion des Themas ausspricht, lassen lediglich die Exponenten der Volkspartei deutliche Sympathien für ein mehrheitsförderndes Wahlrecht, speziell ein „minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht“ erkennen. Martin Bartenstein hofft auf einen politischen Konsens, damit die nächste Nationalratswahl, die regulär 2013 stattfinden soll, bereits nach neuen Spielregeln abgehalten werden kann. Die schroffste Ablehnung eines Mehrheitswahlrechtes formulierten die Vertreter der FPÖ.
Nachstehend die Fragen und Antworten im Volltext. Die Beantwortungen sind alphabetisch nach Personen geordnet.
| Frage 1: Treten Sie dafür ein, dass zu Beginn der neuen Legislaturperiode eine Expertenkommission zum Thema persönlichkeitsorientiertes und mehrheitsförderndes Wahlrecht unter Wahrung der wünschenswerten Vielfalt der österreichischen Parteienlandschaft eingesetzt wird und dies auch im Arbeitsübereinkommen der neuen Bundesregierung verankert wird bzw. auch Inhalt parlamentarischer Initiativen (z.B. Enquetekommission) wird? |
Frage 2: Wie stehen Sie persönlich zu einem mehrheitsfördernden Wahlrecht mit Persönlichkeitsorientierung? |
Frage 3: Welche Initiativen und Maßnahmen sollten Ihrer Meinung nach ergriffen werden, um einer wachsendenden Entfremdung der Bevölkerung gegenüber der Politik und der Gefahr einer Demokratiemüdigkeit wirksam entgegenzutreten und eine Vitalisierung des politischen Systems zu erreichen? |
Martin Bartenstein, ÖVP |
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Ich möchte kurz daran erinnern, dass sich die ÖVP schon im Oktober des Vorjahres in ihrem Perspektivenprogramm für eine Debatte über die Einführung des Mehrheitswahlrechts ausgesprochen hat. Ich unterstütze diese Debatte sehr, wie im Übrigen auch viele namhafte Persönlichkeiten aus meiner und anderen Parteien. Wohl nicht zuletzt durch die Streitereien dieser eben gescheiterten großen Koalition ist es dazu gekommen, diese Diskussion von der rein akademisch-politologischen Diskussion auf eine breitere und mediale Ebene zu heben. Jetzt sind wir auf der politischen Ebene angelangt. Meiner Ansicht nach gibt es zwei Wege, die zu einer Variante des Mehrheitswahlrechts führen können: Entweder die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei, oder durch eine Volksabstimmung. |
In Zeiten wie diesen brauchen wir politische Verantwortung, die rechtzeitig reagieren kann. Deshalb wünsche ich mir - sofern es dazu entsprechenden Konsens gibt - die Einführung eines minderheitenfreundlichen Mehrheitswahlrechts bei der nächsten Nationalratswahl 2013. Der demokratische Wettbewerb würde dadurch gestärkt und eine rasche und stabile Regierungsbildung ermöglicht werden, gleichzeitig gewährleistet dieses Modell auch weiterhin die Repräsentation kleiner Parteien. Auch gab es, etwa im Westen Österreichs, Beispiele dafür, dass auch eine mit absoluter Mehrheit regierende Partei anderen Fraktionen freiwillig Plätze in der Regierung zugesteht. |
Eine große Koalition hätte vor allem dann Sinn, wenn es große Projekte zu bewältigen gilt. Eine große Koalition bringt aber entscheidende Schwächen mit sich: Die Suche nach mühsamen Kompromissen, Junktimentscheidungen und Oppositionsverhalten in der Regierung können zu unverkennbaren Effektivitäts- und Effizienzdefiziten und folglich zu Politikverdrossenheit in der Bevölkerung führen. Diese nun scheidende große Koalition hat einmal mehr die Hoffnungen, insbesondere große Probleme zu lösen, nicht erfüllt. Vielmehr ist meist der kleinste gemeinsame Nenner umgesetzt worden. Dazu ist der Ausfransungsprozess nach rechts und links noch schneller als befürchtet vorangegangen. Statt über 70 Prozent der Stimmen noch vor zwei Jahren können die aktuellen Koalitionsparteien nur mehr deutlich unter 60 Prozent der Stimmen erwarten. Gleich zehn Bewerber wetteifern bei dieser Wahl um den Einzug ins Parlament. |
| Gabi Burgstaller, SPÖ | ||
Grundsätzlich halte ich die Einrichtung einer Experten-Kommission für eine |
Generell sollte das Wahlrecht die Einbindung möglichst vieler Interessen in den politischen Prozess gewährleisten. Auch kleinere Parteien sollten demnach weiter im Parlament vertreten sein. In diesem Sinn hat das Verhältnis-Wahlrecht in Österreich gute Tradition. |
Eine pragmatische, an Lösungen orientierte Politik und das Einhalten von Wahlversprechen halte ich für die beste Möglichkeit, der Gefahr einer Demokratiemüdigkeit wirksam vorzubeugen. |
Josef Cap, SPÖ
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Ich werde gerne gleich am Beginn der nächsten Gesetzgebungs-Periode für die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema Wahlrecht eintreten. Ich würde jedoch das Thema etwas offener angehen und auch Vorschläge zur Attraktivierung des Verhältnis-Wahlrechts in dieser Enquete-Kommission besprechen. Ich hoffe, dass eine Reihe von Experten der Einladung folgen wird, ihre Expertise dort einzubringen. |
Die bisherigen Vorschläge konnten mich noch nicht wirklich überzeugen. Eine Umstellung des Wahlsystems bringt Konsequenzen mit sich, die bisher noch nicht ausreichend beleuchtet wurden. |
Eine Darstellung aller Möglichkeiten sprengt den Rahmen der Beantwortung. Ich trete
dafür ein, dass die Politik wieder auf die Bürgerlnnen zugeht und diese in die Entscheidungen
schon frühzeitig einbindet. Politik muss wieder spürbar und dadurch verständlich werden. |
| Werner Faymann, SPÖ | ||
Im Kern unserer Demokratie muss der offene Dialog stehen. Die Einsetzung einer Experten-Kommission zum Wahlrechts-Thema sollte vor diesem Hintergrund unterstützt werden. Ich würde jedoch die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Nationalrat in dieser Frage bevorzugen, da Abgeordnete und die parlamentarischen Fraktionen besonders eingebunden werden müssen, um eine breite Diskussion sicherzustellen. Gerade die VertreterInnen der kleinen Fraktionen sollten besonders gehört werden. |
Das Verhältniswahlrecht stellt sicher, dass alle wahlwerbenden Parteien mit so vielen Mandaten im Nationalrat vertreten sind, wie sie Stimmen bei der Wahl erhalten haben. Eine grundlegende Änderung des Wahlrechts mit all den daraus resultierenden Konsequenzen vorzunehmen, um die Regierungsbildung zu erleichtern, erscheint mir auf den ersten Blick zu leichtfertig. Ich würde die Marginalisierung der kleinen Fraktionen als großen Nachteil für die österreichische Demokratie sehen. Dazu kommt, dass in traditionellen Ländern mit Mehrheitswahlrecht mit hoher Intensität die Diskussion über die Abschaffung dieses Wahlrechts geführt wird. |
Zunächst liegt es an uns Politikerinnen und Politikern, diesen Umstand bewusst anzuerkennen und sich damit aktiv auseinanderzusetzen. WählerInnen erwarten von der Politik sicher nicht Streit und Respektlosigkeit, vielmehr wollen sie das Gefühl haben, dass alles unternommen wird, um die besten Lebensbedingungen zu ermöglichen. |
Eva Glawischnig, Grüne
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Da ich gegen die Abkehr vom Verhältniswahlrecht bin, greift mir der Themenvorschlag für eine Kommission zu kurz. Statt „persönlichkeitsorientiertes und mehrheitsförderndes Wahlrecht“ sollte der Titel der Kommission lauten: „Wahlsysteme im Vergleich und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Kultur“. Außerdem sollte eine derartige grundlegende Debatte im Parlament, im Rahmen einer Enquetekommission, verankert sein. |
Ein „mehrheitsförderndes Wahlrecht“ ist insbesondere aus folgenden zwei Gründen abzulehnen. |
Das Verhältniswahlrecht setzt bei den gegebenen Wählerpräferenzen eine gute Diskussionskultur in der Politik voraus. Diskussion ist positiv als Austausch der Argumente zu gestalten, der richtige Ort dafür ist das Parlament. Ein gut ausgestatteter Rechts- und Legislativdienst im Parlament soll den Abgeordneten helfen, mit dem Wissen der Ministerialbürokratie Schritt zu halten. Die Akzeptanz der Politik steigt nicht, wenn die Minderheit über die Mehrheit entscheiden darf, wie dies bei einem mehrheitsfördernden Wahlrecht der Fall wäre. Eine „Vitalisierung des politischen Systems“ erwarte ich mir auch von einem Ausbau der direktdemokratischen Instrumente und einem anderen Umgang durch die Politik mit diesen Initiativen. Die Tatsache, dass nur ÖsterreicherInnen und andere EU-BürgerInnen auf kommunaler Ebene wählen und gewählt werden dürfen, schließt etwa in Wien 200.000 Personen von der politischen Willensbildung aus. Die Mitwirkung dieser Menschen zumindest auf kommunaler Ebene wäre belebend für die Demokratie und das Zusammenleben in diesem Staat insgesamt. Ich bin auch offen für Verbesserungen des Verhältniswahlrechts und halte eine Verstärkung des Vorzugsstimmensystems oder der Einführung einer Zweitstimme für diskussionswürdig. |
Johannes Hahn, ÖVP
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Die Einsetzung einer Expertenkommission zu dem Thema würde ich sehr begrüßen und in jedem Fall die Bearbeitung dieser wichtigen Fragen durch die nächste österreichische Bundesregierung. Auch Beiträge des Nationalrats, wie eine Enquete des Parlaments, wären wertvolle Initiativen, wobei schon viele Vorschläge am Tisch liegen, die also nicht neu erfunden werden müssen, die es aber zu diskutieren gilt. |
Persönlich bin ich ein Befürworter eines Mehrheitswahlrechts, das die Chancen kleiner Parteien zur politischen Mitsprache erhält. Bei der Persönlichkeitsorientierung bin ich skeptisch. Diese darf meines Erachtens nicht zu ausgeprägt sein, da dies Experten aus bestimmten Fachgebieten, die sich zwar auf die Politik, nicht aber auf die Show und die Vermarktung verstehen, von vornherein ausschließt. Auch solche Menschen brauchen wir aber meines Erachtens in der politischen Landschaft Österreichs. Für sehr attraktiv und diskussionswürdig halte ich ein minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht, bei dem die stimmenstärkste Partei die Hälfte der Mandate plus eins erhält, und die restlichen Mandate auf die übrigen Parteien verhältnismäßig aufgeteilt werden. Damit wäre eine klare Mehrheitsentscheidung sicher gestellt und dennoch ein pluralistisches Parteiensystem im Parlament, mit einer realen Option auf Regierungsbeteiligung der kleinen Parteien, erhalten. |
Im Zeitalter der interaktiven Kommunikation, an der immer mehr Menschen teilhaben können (es muss uns bewusst sein, dass dies leider noch lange nicht alle sind!), gilt es, diese Instrumente verstärkt zu nutzen. Ich denke da zum Beispiel daran, geplante Bauvorhaben der Kommune und der Länder im Internet für Stellungnahmen einsichtig zu machen. Die Internetseiten der Parteien werden immer mehr zu einer Plattform für den Dialog mit den Entscheidungsträgern. Da ist auch Disziplin gefragt, Anfragen müssen beantwortet werden. Die Menschen müssen überzeugt sein, dass ihre Meinung auch gehört wird. |
Jörg Haider, BZÖ
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Keinesfalls ist es meine Absicht, mich Gesprächen über eine sinnvolle Fortentwicklung des Wahlrechts zu verschließen. Andererseits bietet das Scheitern einer Koalitionsregierung für mich keinen Anlass, bewährte Wahlrechtsgrundsätze in Frage zu stellen. Welches Szenario sich auch immer in der neuen Legislaturperiode auftun wird, vertraue ich darauf, dass in grundsätzlichen Fragen der Demokratie – und dazu zählen die Wahlrechtsgrundsätze – wie in der Vergangenheit ein Konsens zwischen den maßgeblichen politischen Kräften hergestellt wird. |
Dem Anliegen der „Initiative MehrheitsWahlrecht“ stehe ich kritisch gegenüber: Nur das Prinzip des Verhältniswahlrechts liefert ein repräsentatives und gerechtes Spiegelbild der Wählerschaft, indem (grundsätzlich) allen politischen Kräften eine Vertretung im Parlament nach Maßgabe ihrer Stärke gesichert wird. Das Verhältniswahlrecht fördert die Dynamik der Parteienvertretung sowie die Innovation und den Wettbewerb im Parlament. Es ermöglicht demokratische Vielfalt, während ein Mehrheitswahlrecht die Entwicklung hin zu einem starren Zwei-Parteien-System begünstigt. Die Identität von Herrschern und Beherrschten, von Volk und Volksvertretung wird durch das Verhältniswahlprinzip am besten gefördert. |
Ein Vielparteien-Parlament, die Offenheit bei Koalitionsbildungen und der verstärkte Einsatz von direktdemokratischen Instrumenten stellen zweifelsohne ein lebendiges politisches System sicher. Viel hängt auch vom Einsatz und der Überzeugungskraft der am politischen Prozess beteiligten Personen ab. Die Gefahr einer Demokratiemüdigkeit kann ich freilich nicht erkennen. |
Wilhelm Molterer, ÖVP
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Die ÖVP wird sich der seit einiger Zeit geführten Diskussion über die Einführung von mehrheitsfördernden Elementen des Wahlrechts nicht verschließen. Eine solche Diskussion muss auch dazu dienen, jene Modelle auszuloten, die auf breiten politischen Konsens stoßen. Eine Expertenkommission ist zweifelsohne ein geeigneter Weg, diese Diskussion fachkundig zu begleiten und mögliche Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Das Einsetzen einer Expertenkommission soll einer politischen Entscheidung jedoch nicht vorgreifen. |
Die ÖVP steht einer Diskussion über ein Wahlrecht, dass die Mehrheitsfindung im Parlament erleichtert, prinzipiell positiv gegenüber. Die ÖVP hat im Rahmen der Perspektivengruppe bereits begonnen, die Direktwahl von Kandidaten als eine Möglichkeit zu diskutieren, um der zunehmenden Entfremdung der Wähler von der Politik aktiv zu begegnen. Klar ist aber auch, dass die allfällige Einführung eines Mehrheitswahlrechts nur bei einer breiten politischen Zustimmung erwogen werden sollte. |
Die ÖVP ist offen, eine Diskussion über eine Verbesserung des Wahlsystems zu führen, um es besser an die aktuellen Herausforderungen anzupassen, die Demokratiequalität in Österreich zu erhöhen und den Dialog und die Beteiligung der Wähler zu verstärken. |
| Josef Pröll, ÖVP | ||
Wir haben unser Wahlrecht in letzter Zeit wiederholt geändert, um unsere Demokratie dynamisch zu halten, etwa im Bereich der Briefwahl oder „Wählen mit 16". Das Thema Mehrheitswahlrecht bedarf einer breiten Diskussion da es eine grundlegende Reform darstellen würde. Aber die Diskussion, die in dieser Legislaturperiode eröffnet wurde, vor allem auch durch die Beiträge der Perspektivengruppe der ÖVP, muss nach der Wahl offensiv fortgeführt werden. Das heißt insbesondere im Parlament breit zu diskutieren und dann die Frage einer Entscheidung zuzuführen. Dann wird man sehen, ob es eine Mehrheit dafür gibt und für welche Form des Mehrheitswahlrechts. |
Das Verhältniswahlrecht, mit dem der Nationalrat gewählt wird, hat unzweifelhaft viele - historische - Verdienste. Aber es zeigt sich auch so mancher Nachteil. Wir müssen uns daher ehrlich die Frage stellen, ob ein Mehrheitswahlrecht auch für Österreich eine gute Option wäre. Das würde dem Wähler die Möglichkeit geben, am Wahltag klarere Entscheidungen für die Führung des Landes zu treffen. Ein solches Mehrheitswahlrecht gibt es etwa in Großbritannien, den USA oder in Frankreich. Diese Länder haben eine andere politische Kultur, dennoch sind die Vorteile des Mehrheitswahlrechts, wie etwa stabile Regierungen mit sicheren Mehrheiten, nicht von der Hand zu weisen. |
Viele Politiker sprechen vom Wählerwillen, wenn sie Koalitionen rechtfertigen wollen. Ein Mehrheitswahlrecht sorgt für klarere Verhältnisse. Es garantiert aber keine bessere Politik. Die Verantwortung dafür müssen weiterhin die Politiker übernehmen. Ein Mehrheitswahlrecht sorgt aber für echte Wahl- und Wechselmöglichkeiten und erschwert es Parteien und Politikern, sich mit Hinweis auf Koalitionsnotwendigkeiten und gegenseitigem Blockieren aus der Verantwortung zu flüchten. So können wir unsere Demokratie wieder lebendiger machen. |
Heinz Christian Strache,
Peter Fichtenbauer, FPÖ
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Wir sind strikt gegen jede Einführung eines Mehrheits-Wahlrechtes und lehnen daher eine
darauf abzielende Experten-Kommission vollständig ab. Die für dieses Ansinnen in letzter
Zeit ins Treffen gebrachte Begründung, dass sonst „das Regieren" so schwer wäre und
deshalb absolute Mehrheiten für das Parlament durch Einführung des
Mehrheits-Wahlrechts erzeugt werden müssten, ist unqualifiziert. Die Regierungsfähigkeit
hängt u. a. sehr wesentlich von den handelnden Personen, die zu Regierungsmitgliedern
bestellt werden, und deren Fähigkeiten ab. Die Qualität der parlamentarischen Arbeit ist
auch ein Ergebnis der Personsqualität der Parlamentarier. Die mit dem Gedanken des
Mehrheitswahlrechts mitschwingende Tendenz, das „Iästige" Parlamentsgeschehen
,,besser" gestalten zu können, soll ja heißen, sich so gut es nur geht der parlamentarischen
Diskussion entziehen zu wollen und durch Etablierung einer Art ,,Diktatur auf Zeit" die
Gesicherte und gar nicht zur Diskussion im Parlament genötigte Majorität zu sichern und
im Ergebnis das Parlament auf eine Scheinfunktion zu reduzieren. |
Der Versuch, Mehrheitswahlrechts-Systeme ,,mit Persönlichkeits-Orientierung" zu
verbinden, ist nicht neu. Die persönlichkeitsbetonte Wahlmöglichkeit dient als Vorwand . |
Sie stellen die Frage nach Maßnahmen und Initiativen, um der Gefahr einer
Demokratiemüdigkeit wirksam entgegentreten zu können. Wir vermeinen, dass genau die
Einführung eines Mehrheits-Wahlrechts die beklagte Demokratiemüdigkeit verstärken
würde, weil Wähler mit einer ,,minderwertigen" Stimme wohl geneigt wären, gar nicht
mehr zur nächsten Wahl zu gehen. Warum sollten sie das auch tun, wenn die Stimmen für
eine andere Partei ja ohnedies das letzte Mal mehr gezählt haben als die ihre? Der Blick
auf Länder mit Mehrheitswahlrecht – klassischerweise England – zeigt, dass dort weitaus
weniger Wahlbeteiligung herrscht als bei uns. |
Alexander Van der Bellen, Grüne |
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Ich darf mich hier der Antwort von Eva Glawischnig, unserer Verfassungssprecherin, anschließen. Das vorgeschlagene Thema ist zu eng gefasst. Eine derartige Kommission sollte im Übrigen vom Parlament eingesetzt werden und im Parlament tagen, etwa als Enquete-Kommission. |
Auch ein Wirtschaftsunternehmen kann nicht, wenn ihm das Bilanzergebnis nicht gefällt, einfach die Bilanzierungsregeln ändern. Zunächst gilt es einmal nach den Ursachen der Verluste zu fragen. Schwierig sind Kompromisse in einer Koalition zu schließen, wenn es einen knappen und völlig überraschten Sieger gibt und einen Zweiten, der sich eigentlich für den Ersten hält und die Differenz als Missverständnis der WählerInnen abtut. Wir müssen damit umgehen lernen, dass keine Partei mehr eine absolute Mehrheit erringt und unsere politische Diskussionskultur verbessern. Wenn ich mir das Ergebnis der Politik in jenen Ländern anschaue, wo Mehrheitswahlsysteme installiert sind, so überzeugt mich das auch nicht wirklich. Also muss der Schlüssel guter Politik wo anders liegen. Im Übrigen ist ein mehrheitsförderndes Wahlrecht nicht fair. Nicht jede Wählerstimme hat gleich viel Gewicht. Kleine Parteien haben nie eine Chance auf Regierungsbeteiligung. Es hat mir auch noch kein Mensch erklärt, was eine „Mehrheitspartei“ A im Bund viel mehr an Effizienz bringen soll, wenn in unserem vernetzten föderalen System ohne die Länder nichts geht, aber dort auch die andere „Mehrheitspartei“ B regiert. Eine der Ursachen für die Reformunfähigkeit Österreichs ist, dass sich die Länder als Staaten im Staate fühlen. Dies ist gerade angesichts der Tatsache, dass Österreich Mitglied der Europäischen Union ist und damit viele politischen Lösungen dort (unter Mitwirkung Österreichs) vorgegeben werden, besonders fehl am Platz. |
Anschließend an das vorhin Notierte: Es wäre also mit einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern viel getan. Derzeit können weder der Bund noch die Länder in vielen Bereichen Lösungen herbeiführen. Alle üben sich im verantwortungslosen Ping-Pong-Spiel. Hier sollten einmal klare Trennstriche und Verantwortlichkeiten geschaffen werden, dann würde die österr. Politik effizienter werden können. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meiner Kollegin Glawischnig. |
Peter Westenthaler, BZÖ |
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Meinerseits spricht prinzipiell nichts gegen die Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Wahlrecht. Freilich bin ich hinsichtlich der Ergebnisse der Arbeit einer solchen Kommission mehr als skeptisch: Sollte sie unabhängig und unvoreingenommen diskutieren und beraten, dann wird am Ende des Tages wohl die Empfehlung einer klaren Ablehnung eines, meinem Empfinden nach undemokratischen Mehrheitswahlrechts-Modells stehen müssen – doch schon der Verlauf der bisherigen Diskussion legt leider den Verdacht nahe, dass dem nicht so sein wird, sondern eher ein Weg gesucht wird, eine (Partei)politisch opportune Entscheidung unter dem Deckmantel des Expertentums zu legitimieren... |
Persönlich erachte ich Mehrheits-Wahlrechtsmodelle im Vergleich zum bestehenden |
Auf lhre dritte Frage gibt es eine ganz einfache Antwort: wer tatsächlich Demokratiemüdigkeit – besser: Politik(er)verdrossenheit – abbauen und ehrlichen Herzens eine Vitalisierung des politischen Systems erreichen will, muss zuallererst eines tun – eine bessere Politik machen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten zur direktdemokratischen Mitbestimmung geben! |